Impressum                                                                                                                            Immobiliensachverständige Sonja G. Diepold
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Gutachten

Erstellung von Gutachten:

Erstellung von Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt

  • im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • bei Entnahme von Grundstücks- und Gebäudeanteilen aus dem Betriebsvermögen

Im Falle einer Schenkung oder Erbschaft eines bebauten oder unbebauten Grundstückes setzt das Finanzamt zunächst den anzunehmenden „gemeinen Wert“ aufgrund des §9 Abs. BewG (Bewertungsgesetz) fest. Da es sich dabei
um eine sehr pauschale Bewertung handelt, wird dem Beschenkten oder Erben eingeräumt, den Verkehrswert durch ein entsprechendes Verkehrswertgutachten ermitteln zu lassen, was u. U. eine erhebliche Steuerersparnis nach sich ziehen kann.

Für den Nachweis des niedrigeren Wertes müssen die für die Verkehrswertermittlung erlassenen Vorschriften des Baugesetzbuches und der Wertermittlungsverordnung berücksichtigt werden. Meine Verkehrswertgutachten werden stets unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Bestimmungen
und wirtschaftlichen Veränderungen erstellt und erfüllen somit alle Anforderungen des § 198 BewG.

Das Verkehrswertgutachen

Der Verkehrswert ist der durch einen Sachverständigen ermittelte momentane Marktwert einer Immobilie. Die sachgerechte Bewertung ist z.B. erforderlich für einen späteren Verkauf, Erbauseinandersetzungen oder Ehescheidungen. Üblicherweise benötigt man dies für unbebaute Grundstücke, landwirtschaftliche Flächen, Wohnimmobilien und Renditeobjekte, Gewerbe- und Industrieobjekte oder Spezialimmobilien (z. B. denkmalgeschützte Villen, Einzelhandel, Hotel/Pensionen/Gastronomie).